Berufsrechtschutzversicherung

Sofern der Versicherte eine nicht haltbare Behandlung durch den Arbeitgeber erfährt, können die Kosten für einen Rechtsstreit von einer Berufsrechtschutzversicherung übernommen werden. In aller Regel wird eine Wartezeit vereinbart, die zwischen drei und sechs Monaten beträgt. Nur ein Rechtsstreit, der auf einer danach entstandenen Ungerechtigkeit im Arbeitsleben basiert, kann überhaupt über die Berufsrechtsschutzversicherung abgesichert sein.