Beitragssicherungszuschlag

Seit dem 1. Januar 2000 muss die private Krankenversicherung bei der Krankheitskostenvollversicherung einen Beitragszuschlag in Höhe von 10 % erheben. Dieser Beitragsanteil wird jedem Versicherten individuell gutgeschrieben. Er soll dazu verwendet werden, die Beiträge ab dem 65. Lebensjahr konstant zu halten, bzw. später sogar abzusenken.
Der Beitragszuschlag ist arbeitgeberzuschussfähig.