Beitragsdepot

Ein Teil der kapitalbildenden Lebensversicherung ist das Beitragsdepot. Dem Beitragsdepot wird in Form einer Beitragsvorauszahlung die gesamte Zahlung zur Lebensversicherung gutgeschrieben. Über den vereinbarten Zeitraum (mindestens 5 Jahre) werden dem Beitragsdepot Beiträge zur Lebensversicherung entnommen und aufgelöst. Das Guthaben des Beitragsdepots wird während dieser Zeit verzinst.