Befreiung von der Versicherungspflicht
Sie können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie aufgrund einer Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze zum 1. Januar eines Jahres krankenversicherungspflichtig werden. Einen Antrag auf eine Befreiung von der Versicherungspflicht müssen Sie im Laufe von drei Monaten nach Beginn dieser bei der Krankenkasse einreichen. Wenn eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht einmal ausgesprochen wird, gilt diese auf Dauer.
Die Befreiung endet, wenn Ihre Krankenversicherungspflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe eintritt.