Beamtenanwärter-Krankenversicherung
Für
Beamtenanwärter gelten andere Versicherungsregelungen als für Auszubildende im Öffentlichen Dienst. Sie erhalten vom Dienstherrn eine Krankenfürsorgeleistung und sind beihilfeberechtigt. Deshalb übernimmt der Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz der anfallenden Krankheitskosten.
Beamtenanwärter müssen sich lediglich für den Teil absichern, den die Beihilfe nicht abdeckt.