Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht wird im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung kann der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung widerrufen. Von dem Widerrufsrecht kann ohne Angabe von Gründen Gebrauch gemacht werden. In der Regel muss der Widerruf schriftlich erfolgen. Sollte der Versicherer es versäumt haben über das Widerrufsrecht zu informieren, verlängert sich die Frist und endet erst einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie.
In speziellen Fällen kann das Widerrufsrecht entfallen. Beispielsweise, wenn ein sofortiger Versicherungsschutz gewünscht wird.