Werbungskosten / Rechtsschutz

Der im Rahmen einer privaten Rechtsschutzversicherung enthaltene Arbeits-Rechtsschutz bzw. die beruflich bedingten Rechtsschutzversicherungen sind steuerlich absetzbar.

Anhand einer Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft ist der steuerlich absetzbare Prämienanteil nachzuweisen.