Werbungskosten / Rechtsschutz
Der im Rahmen einer privaten
Rechtsschutzversicherung enthaltene Arbeits-Rechtsschutz bzw. die beruflich bedingten
Rechtsschutzversicherungen sind steuerlich absetzbar.
Anhand einer Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft ist der steuerlich absetzbare Prämienanteil nachzuweisen.