Reisegepäckversicherung

Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während der Reise mitgeführt werden. Als Reisegepäck gelten auch Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise erworben wurden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden, sind nicht versichert.

Die Reisegepäckversicherung schützt vor Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Gepäcks. Sollte Gepäck verspätet eintreffen, kommt die Versicherung für die nötigen Ersatzkäufe auf.

Nicht versichert sind in der Regel Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente aller Art, Mobiltelefone, Laptops, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Kontaktlinsen, Prothesen jeder Art, sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge jeweils mit Zubehör, einschließlich Fahrräder, Hängegleiter und Segelsurfgeräte.

Einige Versicherungsunternehmen bitten auch eine Gepäckversicherung für Dienstreisende an.