Regress

Wenn der Versicherungsnehmer einen berechtigten Anspruch gegen den Versicherer hat, so ist der Versicherer verpflichtet diesen zu befriedigen. Ist hingegen einer dritte Person oder dem Versicherungsnehmer selbst eine Mitschuld nachzuweisen, so kann die Leistung teilweise oder ganz zurückgefordert werden.