Pflegestufen

Die Pflegebedürftigkeit wird in drei Stufen unterteilt:

Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit:
- einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege
- mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
- Zeitaufwand: Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit:
- dreimal täglich Hilfebedarf bei der Verrichtung der Grundpflege
- mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
- Zeitaufwand: Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden, wobei auf die Grundpflege mehr als zwei Minuten entfallen müssen.

Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftigkeit:
- rund-um-die-uhr, auch nachts, Hilfebedarf bei der Verrichtung der Grundpflege
- mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
- Zeitaufwand: Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden, wobei auf die Grundpflege mehr als vier Stunden entfallen müssen.

Der Härtefall tritt ein, wenn Pflegestufe III übertroffen wird.