Pflege-Bahr

Seit dem 01.01.2013 gewährt der Staat jedem, der eine private Zusatzversicherung für den Pflegefall abschließt, einen Zuschuss. Diese staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung wird auch Pflege-Bahr genannt.

Die Zulage von jährlich 60 Euro wird gezahlt, wenn der Beitrag für eine Pflege-Tagegeldversicherung bei mindestens 120 Euro pro Jahr liegt und der Vertrag eine spätere Leistung von wenigstens 600 Euro monatlich in Pflegestufe III vorsieht.

Es werden nur Pflegetagegeldversicherungen bezuschusst, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherungen hingegen nicht. Darüber hinaus muss der Versicherte selber mindestens zehn Euro Beitrag leisten, um die Förderung zu erhalten.