Kfz-Versicherung

In Deutschland ist der Abschluss bzw. das Bestehen einer Kfz-Versicherung gesetzliche Voraussetzung damit ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet einen grundlegenden Versicherungsschutz, der Fahrzeughalter sowie Fahrer vor den Schadensforderungen Dritter schützt, sollte es zu einem Schaden kommen.

Durch den sogenannten Schutzbrief kann der grundlegende Schutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung erweitert werden. Wenn zum Beispiel ein Schutz gegen Forderungsausfälle oder Kostenübernahme für Krankenrücktransporte gewünscht wird, bedarf es des Abschlusses des Schutzbriefes.

Die eigentliche Höhe des Versicherungsbetrages ist von der Schadenfreiheitsklasse abhängig. An der Schadenfreiheitsklasse ist zu erkennen, wie viele Jahre der Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist.

Als Erweiterung des Versicherungsschutzes kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. In diesen beiden Formen der Kfz-Versicherung sind mehr als nur die Übernahme von Haftungsansprüchen, die von Dritten geltend gemacht werden, vorgesehen.

Im Falle eines Unfalls, der durch den Versicherungsnehmer verursacht wurde, kommt der Versicherer nicht nur für Schäden auf, die von den anderen Unfallbeteiligten geltend gemacht werden, sondern auch für den Schaden die dem Versicherungsnehmer selbst entstanden ist.