Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient der Deckung der durch das Kraftfahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden. Alle Halter von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sind nach dem Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abzuschließen, sofern es auf öffentlichen Straßen und Plätzen betrieben wird. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist strafbar.