Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung reguliert den Schaden nach einem Unfall. Sollten durch das schuldhafte Herbeiführen eines Unfalls Insassen eines Fahrzeuges verletzt werden, muss der Verursacher für diesen Schaden aufkommen. Es können verschiedene Versicherungssummen im Todesfall oder bei Dauerfolgen vereinbart werden. Ebenso kann ein Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld abgeschlossen werden.