Genesungsgeld
Nach einer vollstationären Krankenhausbehandlung wird innerhalb einer Unfallversucherung das Genesungsgeld bezahlt, vorausgesetzt es besteht ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld. Der Versicherte erhält für die gleiche Tagesanzahl Genesungsgeld, für die ein Krankenhaustagegeld ausgezahlt wurde.