Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche
Krankenversicherung (
GKV) ist der älteste Zweig der Sozialversicherung. Die Mitglieder der
GKV sind in dem Fall das ihr Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt, freiwillig versichert oder pflichtversichert. Die Krankenkasse kann von jedem Mitglied in Deutschland frei gewählt werden.
Alter, Geschlecht oder das gesundheitliche Risiko haben im Gegensatz zur privaten
Krankenversicherung keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Jedem Mitglied stehen die Leistungen der
GKV im gleichen Maß zur Verfügung. Beitragsfrei mitversichert sind Kinder und Ehegatten des Versicherten im Rahmen der Familienversicherung.