EU-Rentenbescheid

In bestimmten Fällen genügt manchen Versicherern ein unbefristeter Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers, als Nachweis über eine eingetretene Berufsunfähigkeit, wenn aus diesem deutlich hervorgeht, dass die vollständige Erwerbsunfähigkeit allein medizinisch begründet ist.