Arbeitsunfähigkeit
Wenn Sie Ihre bisherige berufliche Tätigkeit (arbeitsvertraglich) oder eine ähnliche Tätigkeit, aufgrund eines medizinischen Befundes vorübergehend nicht ausüben können, liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor. Dies gilt ebenso, wenn sich Ihr Zustand durch die Ausübung der Erwerbstätigkeit verschlimmern würde.