Vermögensschadenhaftung
Für Dienstleister, die fremde Vermögensinteressen vertreten, gibt es die Vermögensschadenhaftpflicht. Sie gehört zu den Berufshaftpflichtversicherungen.
In diesem Bereich können durchaus Vermögensschäden auftreten, wobei die Haftung aufgrund der besonderen vertraglich vereinbarten Sorgfaltspflichten erfolgt. Es handelt sich dabei nicht um Personen- oder Sachschäden, die durch andere Versicherungen abgedeckt werden können. Schäden wie diese können gravierende finanzielle Folgen haben und sind meistens nicht direkt ersichtlich. Unter anderem reguliert die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Haftungsansprüche und wehrt außerdem auch unbegründete Ansprüche ab. Besonders für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten (zum Beispiel Rechtsanwälte Notare, Wirtschaftsprüfer, Sachverständige, Verwalter, Versicherungsmakler) ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von beträchtlicher Bedeutung, da auch schon ein behauptetes berufliches Versehen die berufliche Existenz des Betroffenen zerstören kann.