Natürliche Garantiezeit

Die garantierte Rente wird bei Erleben des Rentenbeginns mindestens so lange gezahlt, bis die Summe der gezahlten Beiträge (ohne Zinsen, ohne Stückkostenzuschläge, ohne etwaige Ratenzuschläge sowie ohne die Beiträge für eingeschlossene Zusatzversicherungen) ausgeschüttet ist. Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn wird in der Regel keine zusätzliche Leistung fällig.