Familien-Rechtsschutzversicherung

Durch eine Familien-Rechtsschutzversicherung kann eine Rechtsschutzversicherung für den Personenkreis einer Familie abgeschlossen. Zu diesem Personenkreiszählt neben dem Versicherungsnehmer der Ehegatte, minderjährige und, oder bei bestimmten Bedingungen, volljährige Kinder.